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BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 562/80 |
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Unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Versicherter bei Angestellten - Unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Versicherter bei Arbeitern - Verfassungswidrigkeit des § 1255 Abs. 4 Buchst. b der Reichsversicherungsordnung (RVO) - Anwendung der ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …
Auszug aus BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 562/80
Daß das Oberlandesgericht bei der Anwendung der Bewertungsvorschrift des § 1587 a BGB nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages, sondern auf das Ende des Vormonats als das Ende der Ehezeit (§ 1587 Abs. 2 BGB) abgestellt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14. Oktober 1981 - IV b ZB 593/80, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Allerdings hat der Senat mit dem bereits genannten Beschluß vom 14. Oktober 1981 - IV b ZB 593/80 - entschieden, daß bei vorzeitiger Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand dem Versorgungsausgleich die tatsächlich gewährte Versorgung zugrunde zu legen ist, wobei der in der Ehezeit zurückgelegte Teil der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu der insgesamt zurückgelegten (beide begrenzt durch die vorzeitige Pensionierung) ins Verhältnis gesetzt wird.
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78
Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG
Auszug aus BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 562/80
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 129/78 - NJW 1981, 2177 = JZ 1981, 624 [BVerfG 16.06.1981 - 1 BvL 129/78] = WM 1981, 950 = Betrieb 1981, 2035 steht fest, daß § 32 Abs. 4 Buchst. b des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) in der Fassung des RVÄndG vom 9. Juni 1965 (BGBl I 476) mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar ist, soweit nach der Leistungsgruppe 3 der Anlage 2 zu § 32 a AVG weiblichen Versicherten ein niedrigeres Bruttojahresarbeitsentgelt zugeordnet wird als männlichen Versicherten.Ist § 1255 Abs. 4 Buchst. b RVO, wie der Senat annimmt, mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar, soweit nach der Leistungsgruppe 3 der Anlage 2 zu § 1255 a RVO weiblichen Versicherten ein niedrigeres Bruttojahresarbeitsentgelt zugeordnet wird als männlichen Versicherten, so wird nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 a.a.O. der Gesetzgeber die bisherige Regelung ändern müssen, um sie in Einklang mit der Verfassung zu bringen.
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 562/80
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Norm festgestellt hat, darf diese Norm - ebenso wie im Falle der Nichtigerklärung - vom Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an in dem sich aus dem Tenor der Entscheidung ergebenden Ausmaß nicht mehr angewandt werden (vgl. BVerfGE 37, 217). - BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80
Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten
Auszug aus BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 562/80
Lediglich die Form des Ausgleichs bestimmt sich nach den bei der Entscheidung vorliegenden Voraussetzungen (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1981 - IV b ZB 659/80 - zur Veröffentlichung in BGHZ 81, 100 vorgesehen - FamRZ 1981, 856, 861 = NJW 1981, 2187, 2192 m.w.N.).